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Corona-News | 22.04.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Infektionsgeschehen geht weiter zurück, sodass ab dem 25. April 2022 die Regelungen für Absonderung und Quarantäne im Freistaat Sachsen deutlich abgemildert werden. Die IHK Chemnitz hatte sich angesichts der massiven Personalausfälle für Lockerungen eingesetzt.
Eine Pflicht zum Freitesten besteht demgegenüber nur noch bei Tätigkeiten mit Kontakt zu vulnerablen Personengruppen.
Unternehmen, die in der letzten Corona-Welle erhebliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen hatten, können in Sachsen durch den Landeszuschuss "Sachsen Plus" eine zusätzliche Unterstützung zur Überbrückungshilfe III plus und IV erhalten. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2022.
Wir wünschen Ihnen einen gesunden Start in den Frühling.
Für die Absonderung gelten ab dem 25. April 2022 im Regelfall kürzere Zeiträume. Kontaktpersonen müssen nicht mehr in die Quarantäne. Dies muss beim Erstattungsantrag auf Verdienstausfallentschädigung berücksichtigt werden.
Der Freistaat stockt die Überbrückungshilfe III plus und VI für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler auf. Die Beantragung des Corona-Zuschusses bei der Sächsischen Aufbaubank ist gestartet.