Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 14.04.21 werden keine systematischen Kontrollen mehr an der tschechischen Grenze durchgeführt. Es gelten jedoch folgende Regeln verbindlich:

  • Bei der Einreise aus Polen und Tschechien müssen sich Pendler und Grenzgänger einmal wöchentlich digital anmelden. Außerdem ist eine Testung mit Schnelltest dreimal pro Woche notwendig. Bei Einreise darf der Test max. 48 Stunden alt sein oder muss direkt – noch vor Arbeitsbeginn – in Sachsen durchgeführt werden.

  • Für Subunternehmen gilt:
    Die Einreise ist für bis zu 72 Stunden mit einem negativen max. 48 Stunden alten Test sowie Einreiseanmeldung und Vertrag/ Nachweis des Einreisegrundes möglich.

  • Für sonstige Einreisen gilt:
    Nach 12 Stunden Aufenthalt im Nachbarland aus triftigem Grund wie Familienbesuch etc. ist ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Bei einem Aufenthalt über 24 Stunden im Nachbarland kommt zu einem aktuellen negativen Test zusätzlich die Einreiseanmeldung hinzu.

  • Aufgrund sinkender Inzidenzwerte in Tschechien kann es in den nächsten Tagen zu weiteren Änderungen kommen. Aktuelle Informationen finden Sie dann auf unserer Internetseite.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre IHK Chemnitz
    Trennlinie
    Informationen für Unternehmen zu Grenzpendlern und Grenzgängern

    Seit 1. April 2021 gilt für Pendler und Grenzgänger aus Polen sowie Tschechien eine dreimalige Testpflicht.

    Weiterlesen