Landeszuschuss "Sachsen Plus"

Aus Mitteln des Härtefallfonds stockt der Freistaat die Überbrückungshilfe III plus und IV für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler auf monatlich mindestens 1.500 Euro auf.
Der ergänzende Zuschuss soll zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes für die Monate November 2021 bis Januar 2022 (Leistungszeitraum) gewährt werden soweit der Umsatzrückgang im Dezember 2021 mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Dezember 2019 oder einem anderen zulässigen Vergleichszeitraum zur Bestimmung der für die Bewilligung der Überbrückungshilfe des Bundes maßgeblichen Förderquote beträgt.
Wegen niedriger betrieblicher Fixkosten erhalten Kleinstunternehmen meist geringe Zuschläge (Personalkostenpauschale und Eigenkapitalzuschuss) zur fixkostenorientierten Überbrückungshilfe des Bundes.
 
Da nur ein Teil der Überbrückungshilfe angerechnet wird, kann der Gesamtbetrag aus Überbrückungshilfe und Landes-Zuschuss auch deutlich über 1.500 Euro pro Monat liegen. Die Personalkostenpauschale und der Eigenkapitalzuschuss – das sind frei verwendbare Aufschläge auf die Überbrückungshilfe – werden nicht angerechnet, sondern gehen ungemindert an das Unternehmen.
Auch die anteilige Erstattung der Kosten für Auszubildende sowie für Hygienemaßnahmen und für Marketing- und Werbekosten, des Wertverlusts von verderblichen Waren und Saisonwaren sowie die branchenspezifischen Hilfen – etwa für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft sowie die Reisebranche – erhält das Unternehmen zusätzlich.
Aktuell stehen im Programm rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung, sofern der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landestages die Verwendung der freien Mittel aus dem Härtefallprogramm genehmigt.

Die Beantragung des Corona-Zuschusses ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) möglich.