Informationen zu Corona-Tests

Die IHK Chemnitz unterstützt die Teststrategie der Bundesregierung und der Spitzenverbände der Wirtschaft. Wir geben nachfolgend einen Überblick zum Einsatz von Coronatests in Unternehmen.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein umfassendes zur Verfügung.
Stand: 01.07.2022

Aktuelles

  • Ab dem 25.04.2022 besteht bei Tätigkeiten mit Kontakt zu vulnerablen Personengruppen (z. B. in der Pflege oder bei medizinischer Versorgung) eine Testpflicht, wenn nach einer Infektion die Absonderung zwischen dem 5. und 10. Tag nach dem Positivtest wieder aufgenommen wird. Bitte beachten Sie insofern die letzten Änderungen an den regionalen Allgemeinverfügungen
  • Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 19.10.2021 beschlossen, dass im Beschäftigungsverhältnis die Abfrage des Impf- bzw. Genesenenstatus gerechtfertigt ist z. B. soweit dies für die Gehaltsabrechnung erforderlich ist. Dies kommt z. B. bei Quarantänefällen zur Berechnung der Verdienstausfallentschädigung in Betracht.

Digitale Lösungen

Digitale Lösungen können bei der Umsetzung helfen. Der DIHK hat deshalb in der Datenbank "Digitale Zugangslösungen" die neue Kategorie "Test- und Impfstatus" eingeführt:
Darin finden Sie neben Anwendungen für Ticket- und Buchungssysteme, Personenzählung und Zutrittssysteme, Kontaktverfolgung und mehr nun auch Apps und weitere Lösungen, die etwa die Schnelltestdokumentation oder den Informationsaustausch mit dem Gesundheitsamt erleichtern. Hierzu ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach aktuellem Stand Selbsttests unter Video-Beobachtung nicht als zulässige Testnachweise für die 3G-Pflicht bewertet werden.

Covid-Zertifikate per App prüfen

Für die digitalen Test, Impf- oder Genesenennachweise eignet sich die CovPassCheckApp. Die App ist kostenfrei und die Unternehmer und Unternehmerinnen, z. B. Ladenbesitzer oder das Gastgewerbe, können von Kundinnen und Kunden sowie von Gästen und Reisenden den Impf-, Test- und Genesenenstatus datenschutzkonform prüfen.
So erfahren Unternehmen schnell und zuverlässig, ob das vorgezeigte Zertifikat beim Eintritt in die Firma oder das Ladengeschäft gültig ist.

Informationsplakate für Unternehmen

Neben dem Einhalten von Hygieneregeln ist das Impfen die beste Möglichkeit, nicht nur sich und andere zu schützen, sondern einen weiteren Lockdown für die Wirtschaft zu vermeiden. Händler und Unternehmen sollten ihre Kundschaft sowie ihre Mitarbeiter unbedingt sichtbar auf die Möglichkeit des Impfens sowie auf die Einhaltung von Hygieneregeln hinweisen.
Als Angebot für die Händler und Unternehmen der Region hat die IHK Chemnitz Plakate zu Hygieneregeln, zu aktuell geltenden Vorgaben sowie den Möglichkeiten des Impfens erstellt.

Grundlegende Informationen zu Corona-Tests

Testangebote & Testpflichten

Seit dem 20.03.2022 regelt § 22a Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Anforderungen an Testnachweise. Gesetzliche Testpflichten bestehen nur noch für sehr wenige Unternehmenssituationen; diese betreffen den Gesundheits- und Sozialbereich. Bei bestehender Testpflicht gilt:
  • Der Nachweis über die Testung ist vom Probanden (Mitarbeiter) aufzubewahren.
  • Die Testung muss die jeweils geltende Mindestanforderung des RKI erfüllen.
Es werden Antworten auf häufig gestellte Fragen durch das Bundesarbeitsministerium für die Bundesregelung und durch den Freistaat Sachsen für die sächsische Norm zur Verfügung gestellt.
Weitere Testpflichten entstehen für Einreisende aus den Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung.

Sonderfragen Grenzpendler/Grenzgänger

Es gelten grundsätzlich die Corona-Maßnahmen bei Einreise  (z. B. Einreiseanmeldung, Absonderung, Informationspflicht bei Auftreten von einschlägigen Symptomen). Von den Anforderungen gibt es verschiedene Ausnahmen mit Wirtschaftsbezug (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB).

Der Freistaat Sachsen informiert auf seiner Internetseite über Teststellen, beantwortet häufig gestellte Fragen und stellt Musterformulare für die Testnachweise zur Verfügung.
Achtung!
Bei vorangegangenem Aufenthalt (innerhalb von 10 Tagen) in einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene über einen Negativtest bei Einreise verfügen. Zu beachten sind weiterhin die Regelungen bei Einreise mit einem Beförderer

Erklärvideo “Corona-Tests in Unternehmen”

Der Einsatz von Corona-Antigentests im eigenen Betrieb erfordert Planung. Woher bekomme ich ausreichend Corona-Tests? Wie organisiere ich Ausgabe und Testung? Und welche Stellen bieten eventuell weiterführende Informationen rund um die Dokumentation und rechtliche Fragen? Der Film fokussiert die wichtigsten Themen und informiert über mögliche Herangehensweisen. 
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